1. Historie
Der AnwaltVerband Sachsen e.V. wurde im Oktober 1990 gegründet und 1992 als
eingetragener Verein in das Vereinsregister des Kreisgerichtes Chemnitz-Stadt eingetragen.
Der Verein fördert satzungsgemäß die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen
der Anwaltschaft auf Landesebene und wirkt mit dieser Zielsetzung auf die Gesetzgebung, die
Rechtspflege und die Verwaltung des Freistaates Sachsen ein.
Er fördert die Ausbildung des juristischen Nachwuchses und die Fortbildung der sächsischen Anwaltschaft.
Dabei unterstützt er den Deutschen Anwaltverein e.V. bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
2. Organisation
Dem AnwaltVerband Sachsen e.V. gehören derzeit die auf der Startseite genannten 7 örtlichen Anwaltvereine
an.
Vorstandssitzungen des AnwaltVerbandes Sachsen finden regelmäßig, etwa einmal pro Quartal, statt.
Im Bereich des AnwaltVerbandes Sachsen besteht die Gepflogenheit, zu jeder Vorstandssitzung nicht
nur den Vorstand im engeren Sinne, sondern alle Vorsitzende der örtlichen Anwaltvereine Sachsens einzuladen.
3. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der AnwaltVerband hat es in den vergangen Jahren als seine Aufgabe angesehen,
die Verbindung zur Legislative aufrecht zu erhalten und zu festigen. Es ist zur guten
Tradition geworden, dass sich Vertreter des AnwaltVerbandes Sachsen und der
örtlichen Anwaltvereine in regelmäßigen Abständen mit den Abgeordneten des
Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtages zu Parlamentarischen
Abenden zu treffen, zu denen auch regelmäßig der Sächsische Justizminister
eingeladen wird.
Darüber hinaus erfolgen je nach zu diskutierender berufspolitscher Thematik gesonderte
Einladungen, z.B. an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Der Sächsische AnwaltVerband wird seitens des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz regelmäßig eingebunden in das Anhörungsverfahren zu laufenden
Gesetzesvorhaben. Der AnwaltVerband Sachsen strebt an, die Einflußnahme in
diesem Bereich verbandspolitisch noch zu verstärken.
Vorstandsmitglieder des AnwaltVerbandes Sachsen e.V. nehmen regelmäßig an
den Mitgliederversammlungen des DAV teil.
Traditionell führt der Sächsische AnwaltVerband jedes Jahr die sogenannten "Sächsischen
Anwalttage" durch, die den Anwälten in Sachsen ein Ausbildungs- und Diskussionsforum bieten.
Regelmäßig finden auch die jährlichen Mitgliederversammlungen des AnwaltVerbandes Sachsen im
Rahmen dieser Anwaltstage statt.
Die Vortragsveranstaltungen an den Anwaltstagen werden mit gezielter
Beteiligung der örtlichen Richterschaft, aber auch mit rennomierten überregionalen Referenten
durchgeführt.
Fortbildungsseminare werden durch den AnwaltVerband Sachsen e.V. nur anläßlich
der sächsischen Anwaltstage angeboten. Ansonsten werden den Anwälten in
Sachsen schwerpunktmäßig durch die örtlichen Anwaltvereine praxisbezogene
Seminare angeboten.
Der Sächsische AnwaltVerband hat mit Partnern der Anwaltschaft Verträge abgeschlossen,
die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Sächsischen Anwaltschaft verbessern sollen.
Insoweit erlauben wir uns, auf die entsprechenden Links für Mitglieder im Service-Bereich hinzuweisen.
Es bestehen Gruppenversicherungsverträge mit der DKV,
Rahmenverträge mit dem Gerling-Konzern, die Angebote zur Kraftfahrerversicherung, zur Haftpflichtversicherung, zur Rechtsschutz- und
Unfallversicherung einschließen.
Für die Vorstandsmitglieder des Verbandes besteht eine
Unfallversicherung.
Weitere Rahmenverträge, insbesondere zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
wurden mit der Viktoria-Versicherung abgeschlossen.